Die E-Rechnungspflicht steht vor der Tür - Die Zeit drängtStichtagfürdieE-Rechnungspflicht(fürIhrenWarenflussin DeutschlandundderEU)unddamitfürdasEndeder Papierrechnungistder1.Januar2025.Rechnungenmüssen künftigineinemstrukturiertenelektronischenFormatausgestellt, übermitteltundempfangenwerden.Danachentsprechennurnoch elektronischeRechnungenimFormatZUGFeRDoderX-Rechnung denumsatzsteuerlichenAnforderungenanIhreRechnungen,die SieIhrenB2B/B2G-Kundenübermitteln(s.Bundesministeriumder FinanzenBMFIIIc2–S7287-a/23/10001:007).EineE-Mailsozusagenals BriefumschlagfüreinePDF-oderPDF/A-DateiimAnhangistkeine E-Rechnung,weilsieverändertwerdenkannundweilsiekeine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.IneinerWelt,diesichzunehmenddigitalisiert,istdie(elek-tronische)E-RechnungnichtnureinTrend,sondernein entscheidenderSchrittinRichtungEffizienzundNachhaltigkeit.DieEuropäischeKommissionplantimRahmenderInitiative„VATin theDigitalAge(ViDA)“dieEinführungeinestransaktionsbezogenen Meldesystems.EinigeeuropäischeLänderwiez.B.Italienund FrankreichhabendieE-Rechnungbereitseingeführt.Die DigitalisierungderRechnungsstellungkommtmitschnellen Schritten für alle Unternehmen voran.
DieE-Rechnungistautomatischarchiviertundgeschütztvor unberechtigtenVeränderungen;FungiertdieE-MailmitderE-Rechnungnurals„Briefumschlag“mussdieseMailnicht separatarchiviertwerden;IhreE-RechnungkönnenSieauto-matisiert auch mit Outlook verschicken.
Alle Anforderungenan Datenschutzan GoBD-konforme Warenwirtschaft und BuchhaltungangesetzlicheAnforderungenmaschinellerAuswertbarkeit, auch für den Fall einer Steuerprüfung, sind gewährleistet
DievonIhremUnternehmengesetzlichgeforderteVerfahrens-dokumentation können Sie mit SAMsurion vorlegen
AndenbekanntenAufbewahrungsfristenändertsichnichts-E-Rechnungenwerdendigitalerstellt,digitalgespeichert,digital langzeit-archiviertundkönnendirektandieDatev/Ihre Steuerkanzlei übermittelt werden.